Förderung Erwerbsloser  

  • Gründungszuschuss



    Arbeitslose ExistenzgründerInnen werden mit dem Gründungszuschuss auf dem Weg aus der Erwerbslosigkeit unterstützt. Die Höhe des Gründungszuschusses ist so bemessen, dass man damit in der schwierigen Anlaufphase einer Existenzgründung den Lebensunterhalt sowie Sozialversicherungsbeiträge decken kann. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen unterteilt:

    • 1. Phase
      Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes für neun Monate, zusätzlich werden monatlich 300,00 € zur sozialen Absicherung gezahlt.

    • 2. Phase
      Bezug von 300,- € zur sozialen Absicherung für weitere sechs Monate bei Nachweis einer intensiven und hauptberuflichen Geschäftstätigkeit.

    Bitte beachten Sie: Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld-I von mindestens 90 Tagen bestehen. Auch hier gilt, dass der Antrag vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gestellt werden muss.

    Einstiegsgeld
    EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II können bei Ihrer betreuenden ARGE, in Potsdam ist das die PAGA, Einstiegsgeld beantragen, um sich bei einer Existenzgründung unterstützen zu lassen. Das Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung. Es gibt also keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt von Einstiegsgeld.
    Ausschlaggebend für die Entscheidung ist unter anderem eine tragfähige Geschäftsidee und ein ausgearbeiteter Businessplan. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit hauptberuflichen Charakter hat. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Das Einstiegsgeld wird in der Regel für 6-12 Monate gewährt, eine Verlängerung um weitere 6-12 Monate ist bei Bedarf und nach einer Prüfung möglich.

    Regionalbudget für ExistenzgründerInnen aus Potsdam
    Arbeitslose GründerInnen können auch über das Regionalbudget der Landeshauptstadt Potsdam finanzielle Unterstützung erhalten. Nach der Präsentation der Gründungsidee und der Beurteilung durch einen Begleitausschuss, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu 10.000 € zu erhalten. Zu den Teilnahmevoraussetzungen zählen, dass die Existenzgründung im Bewerbungszeitraum noch nicht vollzogen ist und der/die Gründer/in seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Potsdam hat. Das Regionalbudget wird einmal im Jahr vergeben.

    Ihre AnsprechpartnerInnen sind:

    Agentur für Arbeit Potsdam
    Sandra Stahl, Sven Wiesner, Ralf Michels
    (0331) 88 0-0
    potsdam@arbeitsagentur.de
    www.arbeitsagentur.de

    Potsdamer Arbeitsgemeinschaft
    zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA)

    Ansprechpartner je nach Familiennamen
    (01801) 002 65 40 61 01

    Landeshauptstadt Potsdam
    Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung
    Regionalbudget
    Fabian Dübner
    (0331) 2 89-15 26
    gs-arbeitsmarkt@rathaus.potsdam.de
    www.potsdam.de/Regionalbudget

     
Letzte Aktualisierung am 22.04.2009
 
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