Förderung Erwerbsloser  

  • Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Eingliederungshilfe


    Für Existenzgründer/innen aus der Arbeitslosigkeit steht zur Sicherung des Lebensunterhalts der Gründungszuschuss als Förderinstrument zur Verfügung. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen unterteilt:

    1. Phase: Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes für sechs Monate, zusätzlich werden monatlich 300,- € zur sozialen Absicherung gezahlt.

    2. Phase: Bezug von 300,- € zur sozialen Absicherung für weitere neun Monate bei Nachweis einer intensiven und hauptberuflichen Geschäftstätigkeit

    Bitte beachten Sie: Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen. Auch hier gilt, dass der Antrag vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gestellt werden muss. Der Gründungszuschuß ist keine Pflich-Leistung.

    Einstiegsgeld (SGB II, § 16b)

    Das Einstiegsgeld steht für Bezieher von Arbeitslosengeld II als möglicher Zuschuss zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit hauptberuflichen Charakter hat. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Das Einstiegsgeld wird in der Regel über 12 Monate gewährt und eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist bei Bedarf und nach einer Prüfung möglich.  

    Eingliederung von Selbstständigen (SGB II § 16 c) 

    Um die Entwicklung einer tragfähigen Existenzgründung zu unterstützen und somit zu einer langfristigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit beizutragen, besteht die Möglichkeit Darlehen und Zuschüsse bis zu 5000 € zu erhalten. Die Mittel werden für die Beschaffung von notwendigen Sachgütern, die für den Unternehmenserfolg von entscheidender Bedeutung sind, ausgegeben. Hinweise zum Verfahren und den Umsetzungsanforderungen erhalten Sie beim Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam.

    Ihre AnsprechpartnerInnen sind:

    Agentur für Arbeit Potsdam
    Bundesagentur für Arbeit
    (0331) 88 0-0
    potsdam@arbeitsagentur.de
    www.arbeitsagentur.de

    Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
    Ansprechpartner je nach Familiennamen
    (01801) 002 65 40 61 01
    jobcenter-Potsdam@jobcenter-ge.de

     

     
 
 
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